Gasprüfung Wohnmobil: Sonderregelung für kleine Gasflaschen

Du baust gerade einen Kastenwagen zum Wohnmobil aus und beschäftigst dich gerade mit der Gasinstallation? Dann musst du unbedingt diesen Bericht lesen. Denn wir haben hier einen Tipp für dich, der unter Camper Ausbauern wur wenig bekannt ist.

Es geht um die Entlüftung des Flaschenaufstellraumes, der auch Gaskasten genannt wird. Ein Gaskasten braucht eine Entlüftungsöffnung. Normalerweise muss die Entlüftungsöffnung des Gaskastens eine Fläche von 2 % der Grundfläche des Gaskastens, mindestens jedoch 100 cm² haben. Das ist eine sehr große Öffnung, die du in den Boden deines Fahrzeugs sägen musst. Das überlegt man sich eher zwei Mal.

Die gute Nachricht für dich ist: Es gibt eine Sonderregelung! Sie besagt, dass eine viel kleinere Entlüftungsöffnung ausreicht, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Wir nennen diese Sonderregelung: „Kleinflaschenregelung„. Wenn du dich an diese Regelung hälst, dann sollte die Wohnmobil Gasprüfung kein Problem sein,

 

Gaskasten selber bauen

Wo finde ich diese Regelungen für Gasinstallationen im Wohnmobil?

In vielen Berichten im Internet ist meist nur das Arbeitsblatt G607 als Regelwerk für Gasanlagen in Wohnmobilen aufgeführt. Das ist allerdings nur bedingt richtig. Denn dieses Arbeitsblatt beschreibt eigentlich nur den Betrieb und die Prüfung von Gasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen.

Die Regeln für die Installation sind in einer Norm zusammengefasst. Nämlich in der DIN 1949. In dieser Norm ist auch die Sonderregelung, auf die wir in diesem Bericht eingehen werden, beschrieben. Im Arbeitsblatt G 607 ist sie nicht erwähnt.

Die Kleinflaschenregelung

Es ist narürlich nicht so, dass du einfach eine kleinere Entlüftungsöffnung in den Gaskasten machen darfst. Die Regelung ist an gewisse Bedingungen geknüpft.

Wann tritt die „Kleinflaschenregelung“ in Kraft?

Du kannst diese Sonderregelung umsetzen, wenn die Gasflaschen (max. 2) die du verwendest, insgesamt maximal 7 kg Gas aufnehmen können. Wenn du also z.B. Nur eine 5 kg Gasflasche einbauen möchtest, dann kannst du dich auf diese Regelung berufen und eine kleinere Belüftungsöffnung einbringen. Wenn du allerdings zwei 5 kg Gasflaschen oder eine 11 kg Gasflasche einbauen möchtest, dann musst du weiterhin ein 100 cm² Loch in deinen Fahrzeugboden schneiden.

Kleiner Gaskasten Camper

Was besagt diese Regelung?

Die „Kleinflaschenregelung“ besagt folgendes: Wenn du die oben genannten Bedingungen erfüllst, dann darf dein Gaskasten eine Belüftungsöffnung mit einem Durchmesser von nur 20 mm haben.

Die Verhältnisse der Entlüftungsöffnungen sind in folgender Abbildung dargestellt. Diese Abbildung verdeutlicht, wie viel kleiner die Entlüftungsöffnung mit der Kleinflaschenregelung ausfallen darf.

Folgendes musst du aber noch beachten:

Eine an die Belüftungsöffnung angeschlossene Leitung darf bis zu 5 mal so lange sein, wie der Durchmesser der Entlüftungsöffnung. Wenn es nötig ist, dann darf die Länge auf bis zu 10 mal den Durchmesser erhöht werden. Diese Leitung muss beständig gegen Propan und Butan sein und stetig fallend verlegt werden.

Kleinflaschenregelung

Was bedeutet das für deinen Gaskasten?

In erster Linie bedeutet es, dass du anstatt eines 100 cm² Loches ein ca. 3,14 cm² (2cm²*π/4) großes Loch in deinen Fahrzeugboden bohren kannst. Und das ist schon ein enormer Unterschied. Vor allem, wenn dein Gaskasten von der Grundfläche nicht so groß ist.

Wir haben die „Kleinflaschenregelung“ auch schon einmal in Anspruch genommen. In dem Gaskasten haben wir eine 2,75 kg Gasflasche untergebracht und waren deshalb auch dazu berechtigt.

In den Boden des Gaskastens haben wir ein Loch gebohrt und ein Stück PVC-Rohr reingeklebt. Das Rohr hat einen Innendurchmesser von knapp über 20 mm und eine Länge von ca. 100 mm. Damit sind die oben genannten Anforderungen an die „Kleinflaschenregelung“ erfüllt.

Kleiner Gaskasten Wohnmobil

Doch in der Praxis….

Wir haben in der letzten Zeit einige Mails bekommen, in denen uns mitgeteilt wurde, dass Gasprüfer diese Sonderregelung nicht kannten und deshalb eine Abnahme der Gasanlage verweigert haben. Das liegt wahrscheinlich daran, dass diese Regelung in sehr wenigen selbst ausgebauten Campern Anwendung findet und diese Regelung daher nicht so bekannt ist. Allerdings nutzen auch einige große Camper Hersteller Gaskästen mit kleinen Belüftungsöffnungen. Und diese sollten sich ja an die gleichen Vorgaben halten wie ein Selbstausbauer. Wenn dein Gasprüfer diese Sonderregelung nicht kennt, dann verweis ihn am besten auf den Punkt 5.1.7 e in der aktuellen DIN 1949. Er sollte die aktuelle Norm vorliegen haben und daher sollte das schnell geklärt sein. Wenn du ganz sicher gehen willst, dann sprich dein Vorhaben vorher mit ihm ab und vermeide so Missverständnisse. Info: Die neuste Version der DIN 1949 ist 6/22 erschienen und die „Kleinflaschenregelung“ ist darin immernoch enthalten.

Wenn du die Gasanlage in deinem Camper selbst installieren möchtest, dann solltest du dir die aktuellste Version der DIN 1949 kaufen. Wenn du einen Einblick in das Thema Gasanlage im Wohnmobil haben möchtest, dann lies dir mal unseren Bericht darüber durch (Link). Außerdem haben wir einen Bericht über die Regularien bezüglich des Gaskastens geschrieben (Link).

G607 Sachkunde

Autor: Diesen Bericht hat Timo Ettlich geschrieben. Er ist Sachkundiger gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 und darf somit Gasprüfungen an Wohnmobilen durchführen.

Haftungsausschuss:

Dieser Bericht wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen. Wenn du deine Gasanlage für dein Wohnmobil selbst gebaut hast, ist es wichtig, dass du dir die DIN 1949 durchliest und deine Anlage anschließend von einem Fachkundigen überprüfen lässt!

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Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Olga

    Sehr toller Bericht. Hat mir sehr geholfen.
    Danke dafür.

  2. Denise

    Vielen Dank für die gute Beschreibung! Wir haben sowohl eure Infos genutzt, als auch – wie empfohlen – Kontakt mit unserem Gasprüfer aufgenommen. Damit hat es bei uns super geklappt!
    Bautechnisch ist unser Gaskasten relativ groß, sodass wir eigentlich sogar zwei 5kg-Flaschen unterbringen könnten. Nun habe ich folgende Frage: Wir wollen bald eine Europatour starten. Wenn dann die deutsche Flasche leer ist und wir sie nicht wieder befüllen können (über die Gasadapter haben wir uns bereits informiert), sondern eine kleine Flasche in einem anderen Land kaufen müssen – darf ich die leere 5kg-Flasche dennoch im Gaskasten behalten und die volle 5kg-Flasche dazustellen oder falle ich dann aus der „Kleinflaschenregelung“?

    1. Team_Sprintour

      Hallo Denise,
      in dem Gaskasten dürfen 2 Gasflaschen mit bis zu 11 kg Fassungsvermögen untergebracht werden. Allerdings muss die zweite Flasche ebenso gut befestigt werden wie die erste.
      Sprich am besten nochmal mit deinem Gasprüfer darüber, vielleicht trägt er dir sogar zwei Gasflaschen ein.
      Allerdings kannst du dann die Kleinflaschenregelung nicht mehr nutzen.
      Viele Grüße

  3. Andreas Götz

    Hallo Timo,
    in unserem T4 California Club war original ein Spirituskochfeld verbaut. Zufällig ist mir ein originales Gaskochfeld zugelaufen, das ich einbauen möchte. Eben komme ich vom Caravanhändler mit dessen Gasprüfer ich die Details zum Umbau besprochen habe. Er schlug eine Entlüftungsöffnung von 100cm2 vor. Die Kleinflaschenregelung war ihm nicht bekannt. Kein Wunder, denn dort werden nur Womos ab 70.000€ verkauft.
    Trotzdem will sich der äußersts hilfsbereite Mann der Kleinflaschenregelung nicht in den Weg stellen.
    Vielen Dank für deine wertvollen Tipps und weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit!
    Andreas

    1. Team_Sprintour

      Hallo Andreas,
      schön, dass wir dir weiterhelfen könnten.
      Viel Glück mit dem Umbau und der Gasprüfung.
      Viele Grüße

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